Liebe Patient*innen,
die Bundesärztekammer (BÄK) hat die Informationsliste mit Kontakten zu Ärzt*innen und Einrichtungen aktualisiert, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Der Eintrag ist freiwillig, das Bundesministerium für Gesundheit hofft darauf, dass sich künftig noch mehr Ärzt*innen in die Liste eintragen.
Informationen für Frauen, die sich entschieden haben, die Schwangerschaft nicht austragen zu wollen:
Sie müssen sich nach der aktuellen gesetzlichen Lage rasch eine Beratungsbescheinigung holen. Frühestens 3 Tage nach Ausstellung der Bescheinigung dürfen Sie die Schwangerschaft abbrechen lassen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur straffrei, wenn er innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen durchgeführt wird.
Eine Beratungsstelle finden Sie beispielsweise mit dieser Suchmaske von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Sie können sich für weitere Informationen auch gerne jederzeit an uns wenden,
Ihr Team vom Hein-Köllisch-Platz
28.10.2024
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